Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Unter der Marke „LIFESTYLE“ werden Fitnessstudios betrieben, welche Mitgliedern moderne Sportgeräte, abwechslungsreiche Kurse und verschiedene Wellness-Angebote zur Verfügung stellen. Diese Studios werden von rechtlich eigenständigen Gesellschaften betrieben. Ihr direkter Vertragspartner wird ausschließlich die Betreibergesellschaft desjenigen Studios, in dem Sie Ihre Mitgliedschaft abschließen (nachfolgend: „Vertragsstudio“).

Wenn in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von „LIFESTYLE“ die Rede ist, ist damit stets Ihr jeweiliges Vertragsstudio gemeint. Diese AGB schaffen die einheitliche und verbindliche Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mitglied und Ihrem Vertragsstudio.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen LIFESTYLE und dem jeweiligen Mitglied umfassend und auf verständliche Weise regeln.

§ 1 Geltungsbereich, Änderungen

1.   Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen LIFESTYLE und dem jeweiligen Mitglied. Sie gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht anerkannt, es sei denn, LIFESTYLE hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

2.   Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3.   LIFESTYLE behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies zur Schließung nachträglich entstandener objektiver Regelungslücken, die sich aus einer Veränderung der Rechtslage ergeben (z. B. Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung), sowie zur Regelung neuer angebotener Leistungen oder Leistungsmodalitäten erforderlich ist, ohne das bestehende Leistungs-/Gegenleistungsgefüge wesentlich zu Lasten des Mitglieds zu verändern. Hauptleistungspflichten (bisheriger Leistungsumfang, Vergütung) werden hierdurch nicht geändert. Änderungen werden in jedem Fall mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit einem Hinweis auf das Widerspruchsrecht sowie rechtliche Bedeutung und Folgen des Schweigens mitgeteilt. Änderungen, die das Mitglied nicht schlechter stellen oder zwingend rechtlich erforderlich sind, gelten als angenommen, wenn das Mitglied bis zum Inkrafttreten der geänderten Geschäftsbedingungen nicht widerspricht. In den übrigen Fällen und bei wesentlichen Änderungen, welche die Hauptleistungspflichten betreffen, ist die ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds erforderlich. Erteilt das Mitglied diese nicht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Beide Parteien können den Vertrag jedoch zum geplanten Wirksamwerden der abgelehnten Änderung kündigen. Hierauf wird LIFESTYLE das Mitglied gesondert hinweisen.

4.   Der Vertragsschluss findet in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

5.   Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten: a) individuelle Vereinbarungen; b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen; c) die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Leistungsumfang

1.   Gegenstand des Vertrages ist die Gewährung einer Mitgliedschaft, die das Mitglied berechtigt, das jeweilige Vertragsstudio und den vereinbarten Leistungsumfang dieses Vertragsstudios während der Öffnungszeiten zu nutzen.

2.   LIFESTYLE bietet den Mitgliedern verschiedene Leistungspakete als Abonnement an, die – abhängig von dem ausgewählten Tarif – jeweils eine unterschiedliche Laufzeit haben können. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von LIFESTYLE zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den jeweiligen Tarif- bzw. Leistungsbeschreibungen vor dem Vertragsschluss, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.   Die Inanspruchnahme von Sonderkonditionen (z. B. für Studenten, Partner, Firmen) ist an die Vorlage eines gültigen Nachweises geknüpft. Entfällt die Berechtigungsvoraussetzung, wird die Mitgliedschaft automatisch auf den regulären Tarif ohne Rabattierung umgestellt. LIFESTYLE ist berechtigt einmal jährlich einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen der Berechtigungsvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderkondition zu verlangen. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich mitzuteilen.

4.   Der Vertrag kann im Studio durch Unterschrift des Mitglieds auf den Vertragsunterlagen oder online über die Website von LIFESTYLE zustande kommen. Für die im Studio abgeschlossenen Verträge besteht kein Widerrufsrecht des Mitglieds.

5.   Im Rahmen des Online-Vertragsschlusses über die Website wählt das Mitglied ein Leistungsangebot bzw. einen Tarif aus, gibt alle erforderlichen Daten ein und gibt durch das Anklicken der jeweiligen den Buchungsprozess abschließenden Schaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Bestätigung des Vertragsschlusses per E-Mail durch LIFESTYLE. LIFESTYLE speichert den Vertragstext und sendet ihn, zusammen mit diesen AGB, nach der Buchung dem Mitglied per E-Mail zu.

6.   Die jeweils gültigen Öffnungszeiten und Sauna-/Wellnesszeiten werden im Studio ausgehängt und gegebenenfalls online veröffentlicht. LIFESTYLE ist berechtigt, die Öffnungszeiten der Studios in einer für die Mitglieder zumutbaren Weise anzupassen. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang und/oder in Textform bekannt gegeben.

7.   Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann ohne eine ausdrückliche Zustimmung von LIFESTYLE mindestens in Textform nicht auf Dritte übertragen werden.

8.   LIFESTYLE beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem der LIFESTYLE unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Mitglieds i. S. d. § 6 dieser Geschäftsbedingungen gegeben.

9.   LIFESTYLE ist berechtigt eine Hausordnung aufzustellen. Das Personal ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit weisungsbefugt.

10.  Sofern einzelne Leistungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, behält sich LIFESTYLE das Recht vor diese einzuschränken. Es besteht kein Anspruch des Mitglieds auf den Fortbestand des kostenlosen Leistungsumfangs.

11.  LIFESTYLE darf sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.

12.  Kommt LIFESTYLE mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist das Mitglied nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn LIFESTYLE eine vom Mitglied gesetzte Nachfrist nicht einhält.

13.  Der Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz des LIFESTYLE, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

1.   Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung und/oder dem Angebot sowie nach diesen Bedingungen.

2.   Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.   Der Mitgliedsbeitrag ist, soweit nicht anders vereinbart, gemäß der im Vertrag vereinbarten Zahlweise jeweils im Voraus zur Zahlung fällig.

4.   Sofern bei Abschluss eines Vertrages mit einer festen Erstlaufzeit ein Aktionsrabatt gewährt wird, gilt der Aktionsrabatt nur für die jeweils vereinbarte Erstlaufzeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit entfällt der Aktionsrabatt und es ist der reguläre Mitgliedsbeitrag (Standardtarif) gemäß des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Standardtarifs zu entrichten. Das Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, durch den Abschluss einer neuen Vereinbarung mit fester Erstlaufzeit von einem weiteren Aktionstarif – gemäß der jeweils geltenden Vertragsbedingungen – zu profitieren, sofern ein solcher angeboten wird.

5.   Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied ermächtigt LIFESTYLE, fällige Zahlungen von seinem Konto einzuziehen und verpflichtet sich, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer vom Mitglied zu vertretenden Rückbuchung der Lastschrift entstehen (z. B. Bankgebühren), sind vom Mitglied zu erstatten.

6.   Das Mitglied, das Unternehmer ist, gerät in Verzug, wenn es innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.

7.   Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen wurden.

8.   Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von Beiträgen, die einem Zeitraum von mindestens zwei Monaten entsprechen, in Verzug, ist LIFESTYLE berechtigt, die gesamten zukünftigen Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort fällig zu stellen. Wurde keine Einzugsermächtigung erteilt, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass LIFESTYLE kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

9.   LIFESTYLE ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Mitglied geltend zu machen. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

10.  Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, ist LIFESTYLE berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen.

11.  LIFESTYLE ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag einmal pro Kalenderjahr, jedoch frühestens nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit, an die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten anzupassen. Grundlage für die Anpassung ist die prozentuale Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) mit dem Basisjahr 2020 = 100. Maßgeblich ist der Vergleich des Indexwertes für den Monat vor der geplanten Anpassung mit dem Indexstand des gleichen Vorjahresmonats. Der Mitgliedsbeitrag erhöht oder ermäßigt sich in denselben Prozentsatz, um den der Index gestiegen oder gefallen ist. Eine Erhöhung ist jedoch auf maximal 5 % pro Anpassung begrenzt. Eine Anpassung wird dem Mitglied mindestens sechs (6) Wochen vor ihrer Wirksamkeit in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt. Die Ankündigung enthält die prozentuale Indexveränderung, die herangezogenen Indexwerte sowie den neuen Beitrag und dessen Fälligkeitsdatum. Sollte der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland nicht mehr fortgeführt werden, tritt an seine Stelle derjenige amtliche Index, der dessen Entwicklung am ehesten abbildet.

§ 4 Laufzeit, Kündigung, Stilllegung

1.   Der Vertrag wird mit der im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Erstlaufzeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Erstlaufzeit gekündigt werden.

2.   Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

3.   Die Kündigung bedarf mindestens der Textform. Für online geschlossene Verträge stellt LIFESTYLE zudem eine Kündigungsfunktion auf seiner Website zur Verfügung.

4.   Auf Antrag kann die Mitgliedschaft im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft oder bei einem nachgewiesenen, berufsbedingten Auslandsaufenthalt für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum beitragsfrei stillgelegt werden (Stilllegung). Der Antrag ist mindestens in Textform und unter Vorlage eines aussagekräftigen Nachweises zu stellen. Ein Krankheitsfall im Sinne dieser AGB wird angenommen, wenn die Erkrankung mehr als vier (4) Wochen andauert und das Mitglied ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegt. Im Falle der Stilllegung kann LIFESTYLE eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen. Die Gebühr beträgt bis zu 5 € je Vorgang. Das Mitglied ist berechtigt nachzuweisen, dass LIFESTYLE ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.

5.   Während der genehmigten Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit. Die Mitgliedschaft ruht in dieser Zeit beitragsfrei. Gleichzeitig ist das Mitglied nicht zur Nutzung der Einrichtungen und Leistungen von LIFESTYLE berechtigt. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der Stilllegung. Nach Ablauf der Ruhezeit wird der Vertrag automatisch zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.

6.   Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für LIFESTYLE liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit der Zahlung von Beiträgen, die einem Zeitraum von mindestens zwei Monaten entsprechen, in Verzug ist oder wiederholt und schwerwiegend gegen seine Vertragspflichten, die Pflichten aus diesen AGB oder die Hausordnung verstößt.

7.   Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder die Pflichten aus § 6 dieser AGB ist LIFESTYLE berechtigt, nach vorheriger Abmahnung eine vorübergehende Sperre des Zugangs auszusprechen oder im Wiederholungsfall den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

8.   Für gesondert gebuchte Zusatzmodule (z. B. Sauna, eGym, Getränke-Flatrate) gelten die im Vertrag ausgewiesenen eigenen Laufzeiten. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit eines Zusatzmoduls vier Wochen. Wird das Zusatzmodul nicht mit einer Frist von einer Woche zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt, verlängert es sich automatisch um jeweils weitere vier Wochen. Die Kündigung eines Zusatzmoduls lässt die Hauptmitgliedschaft unberührt; die Kündigung der Hauptmitgliedschaft beendet zugleich alle hierzu gebuchten Zusatzmodule.

§ 5 Zutrittsmedium

1.   Das Mitglied erhält ein Zutrittsmedium (z. B. Mitgliedskarte, Transponder-Armband), das ihm den Zugang zum Vertragsstudio ermöglicht. Ohne dieses Medium kann der Zutritt verweigert werden, sofern der Kunde sich nicht anderweitig ausweisen kann.

2.   Das Zutrittsmedium ist sorgfältig aufzubewahren und vor Missbrauch zu schützen. Der Verlust oder die Beschädigung des Zutrittsmediums ist LIFESTYLE unverzüglich zu melden.

3.   Das Zutrittsmedium ist personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine schuldhafte Weitergabe berechtigt LIFESTYLE zur Geltendmachung von Schadensersatz und zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft. Für die schuldhaft verursachte Neuausstellung eines Zutrittsmediums bei Verlust oder Defekt wird eine pauschale Gebühr von 15,00 € erhoben. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass LIFESTYLE kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Pflichten des Mitglieds

1.   Die Pflichten des Mitglieds ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung vor Vertragsschluss sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.

2.   Das Mitglied ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages und im Rahmen der Leistungserbringung durch LIFESTYLE seine vertragsrelevanten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

3.   Sollten sich Änderungen der vertragsrelevanten Daten ergeben (insbesondere Name, Kontaktdaten oder Bankverbindung), sind diese gegenüber LIFESTYLE unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen.

4.   Das Mitglied bestätigt, dass keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Trainingsteilnahme sprechen. Im Zweifelsfall, insbesondere bei Vorerkrankungen, ist das Mitglied verpflichtet, vor Aufnahme des Trainings eine ärztliche Beratung einzuholen.

5.   LIFESTYLE bietet keine Gesundheitsberatung an. Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Mitglieds. LIFESTYLE empfiehlt eine Einweisung in die Gerätebedienung und die Beachtung der Sicherheitsregeln.

6.   Das Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der im Studio aushängenden Hausordnung. Das Personal ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit weisungsbefugt. LIFESTYLE kann Mitglieder bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Gefährdung anderer Personen von der Nutzung des Vertragsstudios ausschließen.

7.   LIFESTYLE stellt den Mitgliedern – je nach Verfügbarkeit – verschließbare Spinde zur kurzzeitigen Nutzung bereit. Diese begründen keine Verwahrungspflicht. Das Mitglied ist verpflichtet den Spind bei Verlassen des Studios vollständig zu räumen. LIFESTYLE ist berechtigt, nicht geräumte Spinde zu öffnen und den Inhalt als Fundsache zu behandeln.

8.   Fundsachen werden für einen Zeitraum von vier (4) Wochen aufbewahrt. Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei vermissten Gegenständen proaktiv an das Personal zu wenden. Nach Ablauf der vierwöchigen Aufbewahrungsfrist werden die Fundsachen an das Fundbüro übergeben bzw., bei Fundsachen ohne erkennbaren Wert, entsorgt.

9.   Das Anfertigen von Foto-/Videoaufnahmen durch Mitglieder ist nur zulässig, wenn hierdurch keine Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzt werden. Aufnahmen in Umkleiden, Duschen und Saunabereichen sind strikt untersagt. Das Vertragsstudio kann weitergehende Regeln in der Hausordnung festlegen.

10.  Dem Mitglied ist es strengstens untersagt, in den Räumlichkeiten von LIFESTYLE zu rauchen (dies schließt E-Zigaretten ein) sowie alkoholische Getränke oder illegale Rauschmittel mitzuführen oder zu konsumieren. Ebenso ist das Mitführen, Anbieten, Verkaufen oder in sonstiger Weise Zugänglichmachen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch dienen, oder von illegalen leistungssteigernden Substanzen (z. B. Anabolika) und sonstigen Dopingmitteln strengstens verboten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt einen wichtigen Grund dar, der LIFESTYLE zur sofortigen, fristlosen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags berechtigt.

11.  Das Mitglied ist zu einem rücksichtsvollen und respektvollen Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, dem Personal und den Einrichtungen von LIFESTYLE verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Hygiene, das Tragen sauberer und angemessener Sportbekleidung sowie die Verwendung eines Handtuchs als Unterlage auf den Geräten. Die Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch zu reinigen; Hanteln, Gewichte und sonstige Trainingsmittel sind an die dafür vorgesehenen Orte zurückzulegen.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

1.   Für vom Mitglied mitgebrachte Gegenstände übernimmt LIFESTYLE keine Obhutspflicht. Eine Haftung für den Verlust von Gegenständen außerhalb der Spinde ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust beruht auf einer von LIFESTYLE zu vertretenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Das Mitglied wird angehalten, Wertsachen in den bereitgestellten Spinden zu verwahren.

2.   Im Studio gefundene Gegenstände werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Eine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen wird nicht übernommen.

3.   Eine Haftung für den Verlust von Fundsachen im Sinne von § 6 Abs. 7 und 8 oder für deren Zustand ist ausgeschlossen.

4.   LIFESTYLE haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5.   Für sonstige Schäden haftet LIFESTYLE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).

6.   Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht im Sinne von Absatz 5 ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

7.   Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

8.   Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von LIFESTYLE.

§ 8 Höhere Gewalt

LIFESTYLE ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, sowie behördliche Maßnahmen, Epidemien und Pandemien.

§ 9 Schlussbestimmungen

1.   Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Formklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.   LIFESTYLE ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

3.   Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter.

Stand: 29.01.2026